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Pflegehilfsmittel für Kinder | Wissenswertes | DESBOX

Pflegehilfsmittel für Kinder

Wer den Begriff „Pflegebedürftigkeit“ hört, denkt häufig zuerst an Senioren die altersbedingt auf Hilfe bzw. Pflege durch Angehörige angewiesen sind. Denn je älter Menschen werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie ihren Alltag nicht mehr eigenständig meistern können und auf Hilfe angewiesen sind. Aber auch Kinder können von einer Pflegebedürftigkeit betroffen sein.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Weil Säuglinge und Kleinkinder grundsätzlich bis zu einem Alter von etwa 18 Monaten eine umfassende Pflege durch ihre Eltern bedürfen, erkennt die Pflegeversicherung eine Pflegebedürftigkeit häufig erst dann an, wenn die tägliche Pflege deutlich über den normalen Pflegeaufwand eines Kindes hinausgeht. Mit der Einführung der fünf Pflegegrade (vor dem 01. Januar 2017 drei Pflegestufen) werden Kinder und Säuglinge ebenso wie Erwachsene mit einer Pflegebedürftigkeit nach neuen Kriterien begutachtet. Mehr Informationen zum Pflegegrad finden Sie hier.

Wird ein Pflegegrad für ein Kind bewilligt, haben die Eltern bzw. Angehörigen die Möglichkeit verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Unter anderem zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel die den Eltern bei der täglichen Pflege ihres behinderten Kindes helfen. Denn nach Sozialgesetzbuch elftes Buch (§ 78 Abs. 1 in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI) haben Pflegebedürftige Anspruch auf die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel.

Ziel der Pflegehilfsmittel ist es, die Lebensführung pflegebedürftiger Kinder bzw. Menschen zu verbessern und zur Linderung der Beschwerden beizutragen aber auch um den Pflegepersonen die pflegerische Versorgung zu vereinfachen. Je nach individuellem Pflegebedarf benötigt jede pflegebedürftige Person unterschiedliche Pflegehilfsmittel. Die möglichen Pflegehilfsmittel unterteilen sich in technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Mehr zum Thema Pflegehilfsmittel finden Sie hier.

Was gehört zu den Pflegehilfsmitteln?

Unter anderem übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten von bis zu 480 € jährlich bzw. bis zu 40 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Zu diesen zählen:

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