Um DESBOX in vollem Umfang nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen Javascript in Ihrem Browser zu aktivieren.
DESBOX - Ihr Partner für kostenlose Pflegehilfsmittel
Willkommen bei DESBOX!

Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40 €

Nutzen Sie jetzt Ihren gesetzlichen Anspruch! Unser Pflegepaket ist in wenigen Minuten beantragt und wird jeden Monat direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.

100% risikolos bestellen Wir liefern erst, sobald die Genehmigung da ist
Kosten- und Zeitersparnis Monatlich per DHL zu Ihnen nach Hause geliefert
Einfache Abwicklung In wenigen Minuten beantragt, kein Rezept notwendig
Individuell anpassbar Die DESBOX können Sie jederzeit nach Bedarf anpassen
Im Wert
von 40 €
Im Wert
von 40 €

Stellen Sie Ihre Pflegehilfsmittel individuell zusammen

Beantragen Sie in wenigen Schritten kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Artikel
ausgewählte Menge
Warenkorb
Geschenk
Schülke desderman 100ml
Produktgruppe 54
Produktgruppe 51 (optional)
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen

Antrag auf Kostenübernahme

Bitte füllen Sie nach Ihrer Bestellung den Antrag auf Kostenübernahme vollständig aus.

Ihre Vorteile mit DESBOX

Rundum Service

Nach Erhalt des Kostenübernahme-Antrags reichen wir diesen bei Ihrer Pflegekasse ein. Bei zeitlich befristeten Genehmigungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Kostenersparnis

Nutzen Sie den gesetzlichen Anspruch auf bis zu 480 € pro Jahr! Wir senden Ihnen Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenlos zu. Auf Wunsch auch an eine abweichende Lieferadresse.

Individualität

Bei DESBOX können Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel individuell nach Ihrem Bedarf zusammenstellen und jederzeit ganz einfach sowohl am Computer als auch am Handy anpassen.

Mehrere Personen

Sie pflegen oder betreuen mehr als eine Person?
Bei DESBOX können Sie die Pflegehilfsmittel für mehrere Pflegebedürftige zentral verwalten.

Voraussetzungen für die kostenlosen Pflegehilfsmittel

Damit Ihre Pflegekasse die Kosten für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel übernimmt, müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und wohnen in einem häuslichen Umfeld

    Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad (1, 2, 3, 4, 5) und müssen in einem häuslichen Umfeld wohnen. Dies kann neben Ihrer eigenen Wohnung auch bei Verwandten oder in einer Wohngemeinschaft sein.

  • Sie werden mindestens von einer privaten Person gepflegt

    Wichtig ist, dass Sie von mindestens einer privaten Person gepflegt werden. Das können Familienmitglieder, Bekannte oder Freunde sein. Die Leistungen eines Pflegedienstes dürfen jedoch zusätzlich beansprucht werden.

Die Produkte der DESBOX

Erhalten Sie einen Einblick von unseren hochwertigen Produkten bekannter Marken.

Schülke & Mayr
HARTMANN
ABENA
Händedesinfektion
Flächendesinfektion
Flächendesinfektionstücher
Einmalhandschuhe
Einmalbettschutzeinlagen
OP-Maske
FFP2 Maske
Einmallätzchen
Einmalschürzen
Fingerlinge
Wiederverwendbare Bettschutzeinlage

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigst gestellten Fragen.

Was passiert, wenn die Kasse den Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ablehnt?

Sollte Ihre Pflegekasse den Antrag auf Erstattung von Pflegehilfsmitteln nicht zustimmen, dann erhalten Sie keine DESBOX zugeschickt und es entstehen für Sie keine Kosten.

Besteht die Möglichkeit wiederverwendbare Bettschutzeinlagen über DESBOX zu beziehen?

Ja, Sie werden diesbezüglich im Bestellprozess gefragt, ob Sie welche benötigen. Die Pflegekassen übernehmen hierbei maximal 4 Stück pro Jahr, da Sie diese bis zu 300x waschen können.
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind bei den jeweiligen Pflegekassen ein eigener Posten der nicht zur Produktgruppe zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54) zählt und somit nicht über die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro abgedeckt ist. Die jeweiligen Kosten werden nicht miteinander verrechnet, somit ist die gleichzeitige Nutzung von wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen und Pflegehilfsmitteln möglich.

Wer bekommt den Pflegehilfsmittel Zuschuss von 40 €?

Gemäß Pflegestärkungsgesetz § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI können Sie oder die zu pflegende Person kostenlos Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro monatlich erhalten wenn:

  • Ein anerkannter Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vorliegt
  • Die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt
  • Die pflegebedürftige Person mindestens von einer privaten Person (Angehöriger, Verwandter, Freund oder Bekannter) gepflegt wird

Dann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Pflegehilfsmittelzuschuss in Höhe von 40 € monatlich.

Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Angehörige bzw. Privatpersonen, die die Pflege übernehmen, haben für die Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dies gilt auch, wenn der Pflegebedürftige zusammen mit einem Pflegedienst betreut wird, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt.
Wenn die pflegebedürftige Person also neben dem Pflegedienst von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Verwandter, Freund oder Bekannter) gepflegt wird, besteht Anspruch auf kostenlose für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich.