Shopauskunft 4.86 Sterne
Trustpilot 4.6 Sterne
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Apple App Store 4.5 Sterne
Eine Seniorin mit einer Angehörigen beim Beantragen der Kostenübernahme
Monatlich
bis zu 42 €

Pflegebox beantragen - bis zu 42 € monatlich

Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel. Sie wählen die Produkte, wir übernehmen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse.

Individuelle Konfiguration

Mit wenigen Taps passen Sie die Pflegebox jederzeit an Ihren Bedarf an. Sie wählen nur die Pflegehilfsmittel, die Sie benötigen.

Lieferintervall anpassen

Sie benötigen die Pflegebox nicht jeden Monat? Wählen Sie monatlich, alle zwei Monate oder quartalsweise.

Eine Seniorin mit einer Angehörigen beim Beantragen der Kostenübernahme

Pflegebox mit hochwertigen Markenprodukten

Der Pflegebox-Inhalt ist gesetzlich definiert. Erstattungsfähig sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 und 51.
Für eine gute Pflege braucht es Qualität – wir liefern sie.

Schülke & Mayr Logo
Paul Hartmann Logo
ABENA Logo
Produktbild Waschbare Bettschutzeinlage mit seitlichen Flügeln
1 Stk.

Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen

Waschbare Bettschutzeinlagen bieten einen zuverlässigen und nachhaltigen Schutz bei Harn- und Stuhlinkontinenz.

Produktdetails
Produktbild Schülke & Mayr virusept - Händedesinfektionsmittel 500ml
500 ml

Händedesinfektion

Reduziert Keime an den Händen und schützt Pflegebedürftige sowie Pflegepersonen vor Infektionen – essenziell vor und nach jeder pflegerischen Tätigkeit.

Produktdetails
Produktbild Schülke & Mayr antifect n liquid - Flächendesinfektionsmittel 500ml
500 ml

Flächendesinfektion

Zur Reinigung von Oberflächen im häuslichen Umfeld, wie Pflegebetten, Türklinken oder Sanitärbereiche – für mehr Sicherheit im Alltag.

Produktdetails
Produktbild Schülke & Mayr - primasept wash 500 ml desinfizierende Waschlotion
500 ml

Desinfizierende Waschlotion

Ideal für eine desinfizierende Reinigung der Hände in der täglichen Pflege. Mit sehr guter Hautverträglichkeit dank Panthenol und Allantoin.

Produktdetails
Produktbild Schülke & Mayr Flächendesinfektionstücher green line wipes
114 Stk.

Flächendesinfektion, Tücher

Praktisch für die schnelle Desinfektion zwischendurch, z. B. bei der Reinigung von Waschbecken, Haltegriffen oder Toilettenbrillen.

Produktdetails
Produktbild Schülke & Mayr - Flächendesinfektionstücher 57 Stück
57 Stk.

Flächendesinfektion, Tücher

Perfekt für die flexible Nutzung: 57 Tücher pro Packung, so haben Sie an mehreren Orten im Haushalt, wie Bad, Küche oder Flur, immer eines griffbereit.

Produktdetails
Produktbild Dr. Schumacher - Professional for you Händedesinfektionstücher 60er Packung
60 Stk.

Händedesinfektion, Tücher

Gebrauchsfertige Desinfektionstücher für eine sichere Desinfektion der Hände. Ideal für Orte ohne Waschbecken.

Produktdetails
Produktbild Dr. Schumacher - Professional for you Händedesinfektionstücher 15er Packung
15 Stk.

Händedesinfektion, Tücher

Vordosierte Desinfektionstücher in einer kleinen 15er Packung. Ideal für mobile Stationen, oder zum Verteilen im Haushalt, um immer eines griffbereit zu haben.

Produktdetails
Produktbild Einmalhandschuhe Nitril
100 Stk.

Einmalhandschuhe

Schützen vor direktem Hautkontakt bei pflegerischen Tätigkeiten, insbesondere bei Inkontinenzversorgung oder beim Wundmanagement.

Produktdetails
Produktbild WIROS Fingerlinge 100 Stk.
100 Stk.

Fingerlinge

Kleine hygienische Helfer – ideal bei punktuellen Pflegeschritten, etwa bei der Verabreichung von Cremes oder bei Wundkontrollen.

Produktdetails
Produktbild ABENA Abri-Soft Superdry - Einweg Bettschutzeinlage 60x90 cm
25 Stk.

Bettschutzeinlagen, Einweg

Schützen Matratzen vor Feuchtigkeit, z. B. bei Inkontinenz – hygienisch, saugfähig und leicht zu entsorgen.

Produktdetails
Produktbild Paul Hartmann - ValaComfort Schutzschürze Einweg
100 Stk.

Schutzschürzen, Einweg

Halten Kleidung sauber bei der Körperpflege oder dem Umgang mit Desinfektionsmitteln.

Produktdetails
Produktbild Paul Hartmann ValaFit Einmallätzchen
100 Stk.

Einmallätzchen

Erleichtern die tägliche Nahrungsaufnahme und schützen zuverlässig vor Verschmutzungen beim Essen oder bei der Medikamentengabe.

Produktdetails
Produktbild Meditrade Respima FFP2 NR Masken
20 Stk.

FFP2 Masken

FFP2-Masken reduzieren das Risiko einer Tröpfcheninfektion effektiv – sowohl als Fremdschutz für die pflegebedürftige Person als auch als Eigenschutz.

Produktdetails
Produktbild Medizinische OP-Maske
50 Stk.

Mundschutz, Standardgröße

Verringern das Risiko einer Tröpfcheninfektion. Besonders wichtig, wenn Pflegepersonen Erkältungssymptome zeigen oder engen Kontakt zur pflegebedürftigen Person haben.

Produktdetails
Produktbild Medizinische OP-Maske für Kinder
50 Stk.

Mundschutz, Kindergröße

Verringern das Risiko einer Tröpfcheninfektion. Besonders wichtig, wenn Pflegepersonen Erkältungssymptome zeigen oder engen Kontakt zur pflegebedürftigen Person haben.

Produktdetails

Die Produkte der Produktgruppe 54 sind für den Einmalgebrauch bestimmt und schützen die pflegebedürftige Person ebenso wie die Pflegeperson vor Infektionen. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen und Mundschutz senken das Ansteckungsrisiko im täglichen Miteinander spürbar und erleichtern den Pflegealltag. Eine vollständige Übersicht aller Artikel finden Sie in unserer Produktübersicht.

Was gilt für wiederverwendbare Bettschutzeinlagen?

Die wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen gehören zur Produktgruppe 51 und zählen somit nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Sie werden deshalb nicht mit dem monatlichen Budget von bis zu 42 € verrechnet. Sie lassen sich parallel beantragen.

Im Format 85 x 90 cm sind sie bis zu 300-mal waschbar und dadurch besonders umweltschonend. Dank des hohen Saugvolumens speichern sie bis zu 2.500 ml Feuchtigkeit, die seitlichen Flügel verhindern ein Verrutschen. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten, je nach individuellem Bedarf, für bis zu 4 Stück pro Jahr. Alle Details dazu finden Sie auf der Produktseite wiederverwendbare Bettschutzeinlagen.

Was ist eigentlich eine Pflegebox?

Ihr gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Der Großteil der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause von Angehörigen versorgt. Wer diese Aufgabe übernimmt, trägt eine verantwortungsvolle und oft herausfordernde Verantwortung. Damit Sie im Pflegealltag optimal unterstützt werden, haben Sie gemäß Sozialgesetzbuch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) einen monatlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €. Was genau darunter fällt, erklären wir Ihnen unter „Was sind Pflegehilfsmittel?“.

Warum eine Pflegebox den Pflegealltag sicherer macht

Besonders im täglichen Miteinander von pflegebedürftigen Menschen und Pflegepersonen spielt die Vermeidung von Infektionen eine zentrale Rolle. Hochwertige Pflegehilfsmittel wie Desinfektionslösungen, Einweghandschuhe, Schutzschürzen oder Mundschutzmasken minimieren die Ansteckungsrisiken.

So schaffen Sie im häuslichen Umfeld eine hygienische und sichere Pflegeumgebung. Gebräuchliche Bezeichnungen für dieselbe Leistung sind auch Pflegehilfsmittelbox, Pflegemittelbox oder Pflegepaket.

Pflegebox von desbox®, Apotheke oder Sanitätshaus?

Grundsätzlich können Sie die Pflegehilfsmittel auch aus einer Apotheke oder einem Sanitätshaus beziehen. Allerdings versenden die wenigstens Apotheken oder Sanitätshäuser die zu benötigten Pflegehilfsmittel per Paket, sondern müssen monatlich abgeholt werden.

Darüber hinaus können Sie bei desbox® Ihre Pflegebox über unseren Accountbereich oder per Mobile-App umfassend digital verwalten.

Die gesetzlichen Voraussetzungen

Damit die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel übernimmt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein.

  • Sie haben einen Pflegegrad und wohnen zu Hause

    Sie brauchen einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5). Der Zuschuss ist dabei in jedem Pflegegrad gleich hoch. Außerdem müssen Sie zu Hause wohnen. Das kann Ihre eigene Wohnung sein, die Wohnung von Verwandten, eine Wohngemeinschaft oder eine Einrichtung für betreutes Wohnen.

  • Eine private Person hilft Ihnen bei der Pflege

    Mindestens eine private Person muss Sie pflegen. Das kann ein Familienmitglied, ein Freund oder eine Bekannte sein. Wenn ein Pflegedienst zusätzlich hilft, ist das in Ordnung. Aber: Der Pflegedienst darf die Pflegehilfsmittel nicht benutzen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die monatliche Kostenübernahme, unabhängig von der Krankenkasse und von der Versicherungsart. Der Anspruch gilt in jedem Lebensalter, von der Pflege von Kindern bis zur Versorgung von Senioren.

Pflegebox beantragen – so einfach geht’s!

Sie beantragen Ihre Pflegebox bei desbox® vollständig online. Die Antragstellung dauert wenige Minuten, den Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse übernehmen wir anschließend für Sie. Die Lieferung erfolgt erst nach der Kostenzusage Ihrer Pflegekasse.

Pflegebox beantragen

Individuell konfigurieren

Wählen Sie Ihre Pflegehilfsmittel ganz einfach mit unserem Konfigurator aus. Ihre Auswahl können Sie später jederzeit flexibel nach Bedarf anpassen.

Benutzeraccount erstellen

Erstellen Sie als Ansprechpartner ein Benutzerkonto, um jederzeit bequem online oder per App Änderungen vornehmen zu können.

Versichertendaten hinterlegen

Hinterlegen Sie die Versichertendaten sowie eine alternative Lieferadresse, falls die Lieferung nicht an die Versichertenadresse erfolgen soll.

Antrag unterschreiben

Unterschreiben Sie den Antrag auf Kostenübernahme direkt online. Vorab bestimmen Sie ob und wann wir Sie telefonisch beraten sollen.

Downloade die desbox® App

Die Verwaltung Ihrer Pflegebox ist nur einen Tap entfernt.

Jederzeit individuell anpassbar

Mit unserem Pflegebox-Konfigurator können Sie jederzeit die Produkte nach Ihrem Bedarf anpassen.

Lieferintervall, Pausierungen oder Kündigungen

Ob monatlich, alle 2 Monate oder quartalsweise: Das Lieferintervall bestimmen Sie.
Pausierungen und Kündigungen sind ebenfalls direkt möglich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Besser informiert sein dank Push-Nachrichten.

Download desbox iOS App - Apple App Store BadgeDownload desbox Android App - Google Play Badge
Ein Screenshot aus der desbox iOS App vom Konfigurator
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Danke für das Feedback!

Seit 2019 beliefern wir deutschlandweit pflegende Angehörige mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

Bei Trustpilot bewerten unsere Kundinnen und Kunden desbox® mit 4,6 von 5 Sternen.
Pflegebox beantragen

Keinerlei Beanstandungen, sondern absolut kundenorientiert!!!! Am Telefon kompetent und sehr freundlich.

Norbert Z.

Shopauskunft

Ich habe bis jetzt keine Probleme mit Desbox gehabt. Werde ich jeden weiterempfehlen. Danke das es Euch gibt. 😍

Edith

Shopauskunft

Ich bin sehr zufrieden mit dem Kundenservice per Telefon, alles klappt wunderbar.
Die Lieferung ist dann auch immer schnell da, die Ware ist top.

Angelika D.

Trustpilot

Ich bin mit der Desbox mehr als zufrieden. Besonders gut finde ich, dass man die Möglichkeit hat, die Box jeden Monat ändern kann. Und das ganz leicht über die monatliche E Mail

Sonni

Shopauskunft

Waren schon bei mehreren Anbietern und bis jetzt ist die desbox am besten. Könnt ihr noch kleine Desinfektionsflaschen für die Tasche aufnehmen? Die Großen nehmen zu viel Platz ein.

Tina

Google

Sehr gut immer pünktlich

Stephanie K.

Trustpilot

Nie Probleme , immer pünktlich und gutes Informationssystem

Marlis

Shopauskunft

Ergänzbar mit Zusatzartikeln

Bei desbox® können Sie schnell und einfach weitere, kostenpflichtige Produkte zu Ihrer Pflegebox ergänzen.
Wählen Sie zwischen verschiedenen Cremes, Lotionen und Seifen.

Mit wenigen Klicks ergänzt

Verschiedene Intervalle möglich

Zahlung bequem per SEPA-Lastschrift

Cremes, Feuchttücher, Einlagen und vieles mehr!

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Nein. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 2 SGB XI ist eine Sachleistung und keine Geldleistung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die gelieferten Pflegehilfsmittel bis zu 42 € pro Monat direkt gegenüber dem Anbieter. Eine Auszahlung an die pflegebedürftige Person oder die Pflegeperson ist nicht vorgesehen. Nicht genutzte Beträge verfallen zum Monatsende.

Für Sie entstehen keine Kosten, solange sich der Warenwert innerhalb des monatlichen Anspruchs von bis zu 42 € bewegt. Unser Konfigurator ist so eingestellt, dass der Höchstbetrag nicht überschritten werden kann. Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, eine Vorleistung Ihrerseits ist nicht erforderlich. Falls Sie beihilfeberechtigt sind erhalten Sie von uns eine Rechnung in Höhe von 50% der Kosten, die Sie bei der Beihilfe einreichen müssen. Sollten Sie privat versichert sein erhalten Sie wie gewohnt eine Rechnung, welche Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen müssen.

Kostenpflichtig sind ausschließlich optionale Zusatzartikel wie Cremes, Duschgel oder Seifen, die freiwillig ergänzt werden können. Wird der Antrag abgelehnt, liefern wir nicht und Ihnen entstehen ebenfalls keine Kosten.

Der Anspruch besteht monatlich. Bei desbox® bestimmen Sie selbst, ob Sie monatlich, alle zwei Monate oder quartalsweise beliefert werden. Änderungen des Lieferintervalls und Pausierungen nehmen Sie jederzeit im Kundenbereich, in der App oder telefonisch vor.

Ja, im Bestellprozess können Sie wiederverwendbare Bettschutzeinlagen angeben. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu 4 Stück pro Jahr, da sie bis zu 300-mal waschbar sind.

Diese Bettschutzeinlagen gehören zu einer eigenen Kategorie und zählen nicht zur Produktgruppe 54. Sie werden nicht mit dem monatlichen Pflegehilfsmittelzuschuss von 42 € verrechnet. Somit können Sie Pflegehilfsmittel und Bettschutzeinlagen gleichzeitig beantragen.

Ja, auch bei Betreuung durch einen Pflegedienst haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel.

Voraussetzung ist, dass mindestens eine private Person (Angehöriger, Freund) zusätzlich an der Pflege beteiligt ist. So können Sie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € monatlich beziehen.

Auch wenn der Pflegedienst eigene Pflegehilfsmittel nutzt, bleibt Ihr Anspruch unverändert.

Wichtig: Die Pflegehilfsmittel dürfen nicht vom Pflegedienst mitbenutzt werden!

Nein, die Pflegehilfsmittel, die Sie über die Pflegekasse beziehen, werden nicht mit dem Entlastungsbetrag verrechnet. Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) dient zur Unterstützung zusätzlicher Pflegeleistungen wie ambulanten Pflegediensten oder Pflegekursen.

Die Pflegehilfsmittel aus der Produktgruppe 54 sind vollständig unabhängig und werden monatlich mit bis zu 42 € übernommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ja, wir versenden Ihre Pflegehilfsmittel in einem neutralen, unbedruckten Karton, sodass der Inhalt von außen nicht erkennbar ist.

So erhalten Sie Ihre Pflegeprodukte bequem und diskret – egal, ob die Lieferung nach Hause, an eine Packstation oder an eine andere Wunschadresse erfolgt.