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DESBOX - Ihr Partner für kostenlose Pflegehilfsmittel
Beratung unter 05971 - 94606-0
Willkommen bei DESBOX!

Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40 €

Unser individuelles Pflegepaket ist in wenigen Minuten beantragt und wird monatlich versandkostenfrei zu Ihnen geliefert.

100% risikolos bestellen Wir liefern erst, sobald die Genehmigung da ist
Kosten- und Zeitersparnis Monatlich versandkostenfrei mit DHL zu Ihnen nach Hause geliefert
Einfache Abwicklung In wenigen Minuten beantragt, kein Rezept notwendig
Individuell anpassbar Die DESBOX können Sie jederzeit nach Bedarf anpassen
Im Wert
von 40 €
Im Wert
von 40 €

Stellen Sie Ihre Pflegehilfsmittel individuell zusammen

Beantragen Sie in wenigen Schritten kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

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Antrag auf Kostenübernahme

Bitte füllen Sie nach Ihrer Bestellung den Antrag auf Kostenübernahme vollständig aus.

Ihre Vorteile mit DESBOX

Rundum Service

Nach Erhalt des Kostenübernahme-Antrags reichen wir diesen bei Ihrer Pflegekasse ein. Bei zeitlich befristeten Genehmigungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Kostenersparnis

Nutzen Sie den gesetzlichen Anspruch auf bis zu 480 € pro Jahr! Wir senden Ihnen Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenlos zu. Auf Wunsch auch an eine abweichende Lieferadresse.

Individualität

Bei DESBOX können Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel individuell nach Ihrem Bedarf zusammenstellen und jederzeit ganz einfach sowohl am Computer als auch am Handy anpassen.

Mehrere Personen

Sie pflegen oder betreuen mehr als eine Person?
Bei DESBOX können Sie mehrere Pflegepakete zentral verwalten.

Voraussetzungen für die kostenlosen Pflegehilfsmittel

Damit Ihre Pflegekasse die Kosten für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel übernimmt, müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und wohnen in einem häuslichen Umfeld

    Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad (1, 2, 3, 4, 5) und müssen in einem häuslichen Umfeld wohnen. Dies kann neben Ihrer eigenen Wohnung auch bei Verwandten oder in einer Wohngemeinschaft sein.

  • Sie werden mindestens von einer privaten Person gepflegt

    Wichtig ist, dass Sie von mindestens einer privaten Person gepflegt werden. Das können Familienmitglieder, Bekannte oder Freunde sein. Die Leistungen eines Pflegedienstes dürfen jedoch zusätzlich beansprucht werden.

Die Produkte der DESBOX

Erhalten Sie einen Einblick von unseren hochwertigen Produkten bekannter Marken.

Schülke & Mayr
HARTMANN
ABENA
Waschbare Bettschutzeinlage mit seitlichen Flügeln
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen
Händedesinfektionsmittel 500ml
Händedesinfektion
Flächendesinfektion 500ml
Flächendesinfektion
Schülke Flächendesinfektionstücher green line
Flächendesinfektion, Tücher
Einmalhandschuhe Nitril
Einmalhandschuhe
Fingerlinge
Fingerlinge
Einweg Bettschutzeinlage
Bettschutzeinlagen, Einweg
Schutzschürze Einweg
Schutzschürzen, Einweg
Einmallätzchen
Einmallätzchen
FFP2 Maske
FFP2 Masken
Medizinische OP-Maske
Mundschutz, Standardgröße
Medizinische OP-Maske für Kinder
Mundschutz, Kindergröße

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wer hat Anrecht auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 €?

Gemäß Pflegestärkungsgesetz § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI können Sie oder die zu pflegende Person kostenlose für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich erhalten, wenn:

  • ein anerkannter Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vorliegt
  • die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt
  • die pflegebedürftige Person mindestens (zum Teil) von einer privaten Person (Angehöriger, Verwandter, Freund oder Bekannter) gepflegt wird

Sollten diese drei Voraussetzungen erfüllt sein, besteht ein gesetzlicher monatlicher Anspruch auf einen Pflegehilfsmittelzuschuss in Höhe von 40 €. Dies gilt sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte Personen.

Welche Kosten entstehen sollte die Pflegekasse die Kostenübernahme verweigern?

Im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme entstehen Ihnen bei uns keine Kosten. Wir versenden die Pflegehilfsmittel erst, sobald uns die Pflegekasse die Kostenzusage mitgeteilt hat.
Eine Bestellung bei uns ist daher vollkommen risikolos.

Sollten Sie mit den Ablehnungsgründen der Pflegekasse nicht einverstanden sein, müssen Sie zeitnah bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen.

Besteht die Möglichkeit wiederverwendbare Bettschutzeinlagen über DESBOX zu beziehen?

Ja, Sie werden diesbezüglich im Bestellprozess gefragt, ob Sie welche benötigen. Die Pflegekassen übernehmen hierbei maximal 4 Stück pro Jahr, da Sie diese bis zu 300x waschen können.
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind bei den jeweiligen Pflegekassen ein eigener Posten der nicht zur Produktgruppe zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54) zählt und somit nicht über die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro abgedeckt ist. Die jeweiligen Kosten werden nicht miteinander verrechnet, somit ist die gleichzeitige Nutzung von wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen und Pflegehilfsmitteln möglich.

Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Angehörige bzw. Privatpersonen, die die Pflege übernehmen, haben für die Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dies gilt auch, wenn der Pflegebedürftige zusammen mit einem Pflegedienst betreut wird, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt.
Wenn die pflegebedürftige Person also neben dem Pflegedienst von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Verwandter, Freund oder Bekannter) gepflegt wird, besteht Anspruch auf kostenlose für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Ist ein diskreter Versand der Pflegehilfsmittel möglich?

Wir verpacken Ihre Pflegehilfsmittel immer diskret in einem neutralen Karton ohne Bedruckung.