Pflegegrad beantragen

Der Pflegegradantrag ist der formlose Antrag an die Pflegekasse, mit dem die Feststellung der Pflegebedürftigkeit eingeleitet wird. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, ein Formular oder ein ärztliches Attest brauchen Sie dafür nicht.
Vom Antrag bis zum Bescheid vergehen im Regelfall 25 Arbeitstage. In dieser Zeit besucht ein Gutachter die pflegebedürftige Person zuhause und bewertet ihre Selbstständigkeit im Alltag. Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, die Wartezeit wird Ihnen also voll angerechnet.
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt ist die pflegebedürftige Person selbst. Sie kann den Antrag aber auch durch andere stellen lassen:
- Angehörige oder die Pflegeperson, wenn eine Vollmacht vorliegt
- Eine gesetzliche Betreuerin oder ein Betreuer im Rahmen der Betreuung
- Nachbarn oder Bekannte mit schriftlicher Bevollmächtigung
Zuständig ist immer die Pflegekasse der versicherten Person. Sie ist an deren Krankenkasse angegliedert und dort unter derselben Adresse erreichbar. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen, die Begutachtung übernimmt dort Medicproof.
Der Antrag lohnt sich auch bei Unsicherheit. Ob die Beeinträchtigungen für einen Pflegegrad ausreichen, entscheidet die Begutachtung. Die Prüfung ist kostenfrei und lässt sich bei Ablehnung jederzeit wiederholen.
So stellen Sie den Antrag
Der Weg besteht aus vier Schritten.
1. Pflegekasse kontaktieren. Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie ihr formlos. Die Telefonnummer steht auf der Rückseite der Versichertenkarte. Ein Satz genügt: „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung für [Name, Versichertennummer].“ Lassen Sie sich das Eingangsdatum bestätigen, denn ab diesem Tag laufen alle Fristen.
2. Antragsformular ausfüllen. Die Kasse schickt Ihnen anschließend ihr Antragsformular zu. Viele Kassen bieten es zusätzlich als Download oder als Onlineformular an. Füllen Sie es vollständig aus, fehlende Angaben unterbrechen die Bearbeitungsfrist.
3. Unterlagen zusammenstellen. Hilfreich sind Arztberichte, der Medikamentenplan, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus und Nachweise über bereits genutzte Hilfsmittel.
4. Begutachtungstermin abwarten. Der Medizinische Dienst meldet sich zur Terminabsprache. Sie können den Termin verlegen, wenn die Pflegeperson an dem Tag nicht anwesend sein kann.
Für den Antrag zählt allein der Eingang bei der Kasse. Alles Weitere lässt sich nachreichen. Wer unsicher ist, stellt den Antrag zuerst und klärt die Details danach.
Welche Fristen gelten für die Pflegekasse?
Die Bearbeitungsfristen stehen in § 18c SGB XI. Sie sind verbindlich, und eine Überschreitung hat für die Kasse Folgen.
Die Regelfrist von 25 Arbeitstagen
Die Pflegekasse muss Ihnen den schriftlichen Bescheid spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags zustellen. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist Teil dieser Frist. Maßgeblich ist der Tag, an dem Ihr Antrag bei der Kasse eingeht, nicht der Tag der Begutachtung.
Dieselbe Frist gilt für Anträge auf Höherstufung.
Verkürzte Fristen in dringenden Fällen
Für dringende Situationen sieht das Gesetz einen Eilweg mit deutlich kürzeren Fristen vor:
- Fünf Arbeitstage, wenn die pflegebedürftige Person im Krankenhaus oder in einer stationären Reha-Einrichtung liegt und die Begutachtung für die Weiterversorgung nötig ist, außerdem im Hospiz oder bei ambulanter Palliativversorgung
- Zehn Arbeitstage, wenn die Person zuhause lebt und ein Angehöriger Pflegezeit oder Familienpflegezeit angekündigt hat
Weisen Sie beim Antrag ausdrücklich auf diese Umstände hin. Ohne den Hinweis bearbeitet die Kasse den Eilantrag als Regelfall.
Wenn Sie als Angehöriger kurzfristig ausfallen, um die Versorgung zu organisieren, können Sie außerdem Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Mehr dazu unter Pflege durch Angehörige.
70 Euro bei Fristüberschreitung
Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein und hat sie die Verzögerung selbst zu verantworten, zahlt sie Ihnen nach § 18c Abs. 5 SGB XI 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung.
Die Zahlung erfolgt nicht automatisch in jedem Fall und entfällt bei vollstationärer Pflege ab Pflegegrad 2. Praktisch bewährt hat sich dieses Vorgehen:
- Antragseingang und alle Schreiben dokumentieren
- Nach Fristablauf schriftlich nachfragen und eine Nachfrist setzen
- Auf § 18c Abs. 5 SGB XI verweisen und die betroffenen Wochen mit Datum benennen
Liegt nach 20 Arbeitstagen noch kein Begutachtungstermin vor, können Sie zusätzlich verlangen, dass die Kasse Ihnen drei unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter zur Auswahl benennt.
Wie läuft der Begutachtungstermin ab?
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht die pflegebedürftige Person in ihrer gewohnten Umgebung. Der Termin dauert in der Regel etwa eine Stunde. Grundlage ist das Begutachtungsinstrument, mit dem der Gutachter die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet.
So bereiten Sie den Termin vor
Die Vorbereitung entscheidet häufig über das Ergebnis. Diese Punkte helfen:
- Die Pflegeperson sollte anwesend sein. Sie kennt den Alltag und kann ergänzen, was die pflegebedürftige Person selbst nicht schildert.
- Ein Pflegetagebuch führen. Notieren Sie über ein bis zwei Wochen, wobei Sie täglich helfen und wie lange. Ein solches Pflegeprotokoll macht den tatsächlichen Aufwand nachvollziehbar.
- Unterlagen bereitlegen. Arztberichte, Medikamentenplan, Hilfsmittelverordnungen, Entlassungsbriefe.
- Den normalen Alltag zeigen. Viele Menschen strengen sich beim Termin besonders an oder spielen ihre Einschränkungen herunter. Bewertet werden soll der gewöhnliche Tag.
Was der Gutachter bewertet
Der Gutachter geht drei Leitfragen nach:
- Was kann die betroffene Person im Alltag noch selbstständig erledigen?
- Welche Fähigkeiten sind vorhanden, welche eingeschränkt?
- Wobei ist Unterstützung nötig, und in welchem Umfang?
Bewertet werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung einschließlich Körperpflege, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte.
Wie die sechs Module gewichtet werden und welche Punktzahl zu welchem Pflegegrad führt, erklären wir im Detail unter Was ist ein Pflegegrad?.
Was steht im Leistungsbescheid?
Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse anhand der Empfehlung des Gutachters. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad und den bewilligten Leistungen.
Das Pflegegutachten wird automatisch mitgeschickt, sofern Sie der Übersendung nicht widersprechen. Lesen Sie es durch. Nur daraus geht hervor, wie die Punkte in den einzelnen Modulen zustande gekommen sind, und nur damit lässt sich ein Widerspruch begründen.
Im Gutachten stehen außerdem Empfehlungen zu Rehabilitationsmaßnahmen, zu Hilfsmitteln und zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Diese Empfehlungen gelten zugleich als Antrag, sofern Sie zustimmen.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Nach einer Ablehnung oder einer zu niedrigen Einstufung stehen Ihnen zwei Wege offen.
Widerspruch innerhalb eines Monats
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist formlos und kostenfrei, die Begründung dürfen Sie nachreichen.
So gehen Sie vor:
- Widerspruch fristwahrend einlegen, ein Satz genügt zunächst
- Das Pflegegutachten anfordern, falls es nicht beiliegt
- Die Punktvergabe mit Ihren eigenen Aufzeichnungen abgleichen
- Die Abweichungen konkret benennen und mit dem Pflegetagebuch belegen
Die Verbraucherzentralen stellen dafür kostenfreie Musterbriefe bereit. Die maßgebliche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.
Neuer Antrag bei Verschlechterung
Verschlechtert sich der Zustand nach der Ablehnung, stellen Sie einen neuen Antrag. Eine Wartezeit gibt es dafür nicht. Auch ein Antrag auf Höherstufung ist jederzeit möglich, wenn ein bestehender Pflegegrad den tatsächlichen Bedarf nicht mehr abbildet.
Pflegegrad für Kinder beantragen
Bei Kindern gilt ein eigener Maßstab. Weil Säuglinge und Kleinkinder grundsätzlich Pflege brauchen, wird ihr Hilfebedarf mit dem eines gleichaltrigen gesunden Kindes verglichen. Bewertet wird die Abweichung davon.
- Kinder bis 18 Monate werden einen Pflegegrad höher eingestuft, als es ihrer Gesamtpunktzahl entspricht
- Die Begutachtung übernehmen in der Regel besonders geschulte Gutachterinnen und Gutachter mit pädiatrischer Qualifikation
Welche Pflegehilfsmittel für pflegebedürftige Kinder zur Verfügung stehen, lesen Sie unter Pflegehilfsmittel für Kinder.
Wo finden Sie Unterstützung?
Sie müssen das Verfahren nicht allein durchlaufen. Diese Stellen beraten kostenfrei und unabhängig von Anbietern:
- Pflegestützpunkte: wohnortnahe Beratung zu Antrag, Leistungen und Widerspruch
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Anspruch gegenüber Ihrer Pflegekasse, auf Wunsch bei Ihnen zuhause
- Verbraucherzentralen: unabhängige Prüfung von Bescheiden, Musterbriefe für den Widerspruch
- Pflegewegweiser der Bundesländer: Übersicht über regionale Angebote und Ansprechpartner
- Sozialverbände wie VdK und SoVD: Rechtsberatung und Vertretung im Widerspruchsverfahren für Mitglieder
Wie beantragen Sie die Pflegebox?
Die Pflegebox beantragen Sie mit einem zweiten Antrag bei Ihrer Pflegekasse, dem Antrag auf Kostenübernahme. Er hat mit dem Pflegegradantrag nichts zu tun und läuft getrennt.
Mit dem Pflegegrad entsteht der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse übernimmt dafür nach § 40 Abs. 2 SGB XI bis zu 42 Euro monatlich (Stand Oktober 2026, gilt seit dem 01.01.2025), bereits ab Pflegegrad 1 und ohne ärztliches Rezept.
Bei desbox erledigen Sie das im Konfigurator: Sie stellen Ihre Pflegebox zusammen und füllen im letzten Schritt den Kostenübernahmeantrag direkt online aus. Dafür brauchen Sie die Versichertennummer der zu pflegenden Person. Den Antrag reichen wir anschließend für Sie bei der Pflegekasse ein, die Abrechnung übernehmen wir ebenfalls.
Was zu den Pflegehilfsmitteln zählt, lesen Sie unter Was sind Pflegehilfsmittel?.
Quellen
- § 18, § 18a, § 18b, § 18c und § 33 SGB XI, gesetze-im-internet.de
- § 14 und § 15 SGB XI zum Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 40 Abs. 2 SGB XI zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
- Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien)
- Medizinischer Dienst Bund, Medicproof GmbH
Häufig gestellte Fragen
Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zum Thema "Pflegegrad beantragen" zusammengefasst.
Wie lange dauert es, einen Pflegegrad zu beantragen?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags einen schriftlichen Bescheid erteilen (§ 18c SGB XI). In dringenden Fällen verkürzt sich die Frist auf fünf oder zehn Arbeitstage, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt oder wenn ein Angehöriger Pflegezeit angekündigt hat. Hält die Kasse die Frist aus eigenem Verschulden nicht ein, stehen Ihnen 70 Euro für jede begonnene Woche der Überschreitung zu.
Wo beantrage ich einen Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie ist an deren Krankenkasse angegliedert und unter derselben Telefonnummer erreichbar. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen. Ein Antrag beim Hausarzt, beim Pflegedienst oder beim Sozialamt ist nicht möglich.
Brauche ich ein Formular für den Pflegegradantrag?
Der Antrag selbst ist formlos und lässt sich telefonisch oder schriftlich stellen. Der Eingang bei der Kasse löst bereits alle Fristen aus. Das Antragsformular schickt Ihnen die Pflegekasse anschließend zu, viele Kassen bieten es zusätzlich als PDF oder als Onlineformular an.
Was passiert, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang formlos Widerspruch einlegen, die Begründung ist nachreichbar. Grundlage dafür ist das Pflegegutachten, aus dem die Punktvergabe in den einzelnen Modulen hervorgeht. Verschlechtert sich der Zustand später, ist ein neuer Antrag jederzeit ohne Wartezeit möglich.
Ab wann bekomme ich Leistungen?
Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Eine lange Bearbeitungszeit kostet Sie damit kein Geld. Das gilt auch dann, wenn der Bescheid erst Wochen später eintrifft.
Muss ich beim Begutachtungstermin anwesend sein?
Als Pflegeperson sollten Sie dabei sein. Sie kennen den Alltag und können ergänzen, was die pflegebedürftige Person selbst nicht schildert. Der Termin lässt sich verlegen, wenn Sie an dem Tag verhindert sind.





























