FAQ - Hilfebereich

Hier haben wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammengefasst.

Monatliche Box

Sie können jederzeit die Konfiguration Ihrer DESBOX ändern, damit Sie auch nur die Pflegehilfsmittel bekommen, die Sie benötigen. Am einfachsten können Sie die Konfiguration im Accountbereich ändern. Nachdem Sie sich mit Ihren Login-Daten angemeldet haben, sehen Sie den Konfigurator und Ihre aktuelle Zusammenstellung. Nun können Sie ganz einfach die Artikel und die jeweiligen Mengen anpassen.

Alternativ stehen wir Ihnen auch sehr gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Unsere DESBOX - und damit die regelmäßige Belieferung - können Sie jederzeit im Accountbereich unter "Personen" -> "Einstellungen" für die betreffende Person kündigen. Selbstverständlich können Sie uns die Kündigung auch telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch zukommen lassen. Nach Erhalt der Kündigung erhalten Sie von uns eine Kündigungsbestätigung an Ihre hinterlegte E-Mail Adresse.

Sofern Sie kündigen möchten, da Ihr Bedarf an monatlichen Pflegehilfsmitteln nicht so hoch ist, können Sie die Belieferung der DESBOX auch vorübergehend pausieren oder das Lieferintervall anpassen.

Selbstverständlich können Sie die monatliche Lieferung vorübergehend pausieren. Gehen Sie hierzu im Accountbereich unter "Personen" -> "Einstellungen".

Alternativ stehen wir Ihnen auch sehr gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Nein, sollte der Bedarf an Pflegehilfsmitteln bei Ihnen nicht so hoch sein, können Sie das Intervall der regelmäßigen Lieferungen ganz einfach anpassen.

Gehen Sie hierzu im Accountbereich unter "Personen" -> "Einstellungen" und wählen Sie im Reiter "Lieferintervall" das entsprechende Intervall aus. Als Auswahl stehen Ihnen "monatlich", "alle 2 Monate", oder "alle 3 Monate (quartalsweise)" zur Verfügung.

Alternativ stehen wir Ihnen auch sehr gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Mit unserem Konfigurator können Sie sich Ihre Box individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen und ebenso jederzeit für zukünftige Lieferungen im Accountbereich anpassen.

Eine grundsätzliche Kündigungsfrist oder Mindestlaufzeit gibt es bei uns nicht.
Eine Kündigung ist sofort wirksam, sofern Sie noch keine Lieferung im Monat der Kündigung erhalten haben. Die Kündigung wäre dann erst zu Ende des Monats möglich.

Lieferung

Da wir derzeit mit DHL zusammenarbeiten, ist eine Lieferung an eine Packstation möglich. Im Bestellprozess haben Sie die Option eine Packstation als abweichende Lieferadresse anzugeben.

Möchten Sie bei einer bereits aktiven Box eine abweichende Lieferadresse angeben, können Sie dies im Accountbereich unter "Personen" -> "Daten & Anschrift" im Reiter "Lieferadresse" vornehmen.

Alternativ stehen wir Ihnen auch sehr gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Wir versenden unsere Pakete ausschließlich mit DHL.

Ja, im Bestellprozess haben Sie die Möglichkeit eine abweichende Lieferanschrift anzugeben.
Die Lieferanschrift können Sie im Accountbereich auch jederzeit anpassen.

Eine Lieferung zum Wunschtermin ist nur eingeschränkt möglich, da sich die Lieferung aufgrund von Wochenend- und Feiertagen verschieben kann. Sie erhalten die Pflegehilfsmittel jedoch immer im gleichen Zeitraum.
Sie können uns allerdings gerne einen Wunschzeitraum nennen, wann Sie die Lieferung erhalten möchten.

Wir verpacken Ihre Pflegehilfsmittel diskret in einem neutralen Karton ohne Bedruckung.

Pflegehilfsmittel

Sollte Ihre Pflegekasse den Antrag auf Erstattung von Pflegehilfsmitteln nicht zustimmen, dann erhalten Sie keine DESBOX zugeschickt und es entstehen für Sie folglich keine Kosten.

Sollten Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sein, müssen Sie zeitnah Widerspruch dagegen einlegen.

Gemäß Pflegestärkungsgesetz § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI können Sie oder die zu pflegende Person kostenlos Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro monatlich erhalten wenn:

  • Ein anerkannter Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vorliegt
  • Die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt
  • Die pflegebedürftige Person mindestens von einer privaten Person (Angehöriger, Verwandter, Freund oder Bekannter) gepflegt wird.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Pflegehilfsmittelzuschuss in Höhe von 40 € monatlich.

Angehörige bzw. Privatpersonen, die die Pflege übernehmen, haben für die Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dies gilt auch, wenn der Pflegebedürftige zusammen mit einem Pflegedienst betreut wird, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt.

Achtung: Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, die über die Pflegekasse bezahlt werden, dürfen nur von Angehörigen oder Bekannten zur Pflege benutzt werden, der Pflegedienst muss seine eigenen Hilfsmittel mitnehmen.

Nein, der Antrag auf Kostenübernahme muss in der Regel nur einmal ausgefüllt werden. Meistens genehmigt die Pflegekasse den Leistungsanspruch auf unbestimmte Zeit, solange die Grundvoraussetzungen für den Leistungsanspruch gegeben sind.

Sofern die Pflegekasse den Antrag befristet genehmigt, muss der Antrag erneut ausgefüllt werden. Wir werden Sie darüber rechtzeitig informieren.

Sofern Sie in Zukunft Ihre Pflegehilfsmittel über DESBOX beziehen möchten, reicht in der Regel ein Anruf oder eine schriftliche Kündigung bei Ihrem alten Anbieter aus. Wir empfehlen, dass Sie sich eine schriftliche Kündigungsbestätigung (Post oder E-Mail) von Ihrem alten Anbieter zukommen lassen. Eine Doppelbelieferung ist nicht möglich und muss ggf. privat bezahlt werden.

Sofern Sie bei Ihrem alten Anbieter gekündigt haben, können Sie sich bei uns Ihre individuelle Box zusammenstellen.

Die monatliche Pauschale in Höhe von 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist eigenständig. Der Bezug von Pflegehilfsmitteln hat daher keine Auswirkung auf das Pflegegeld und mindert dieses nicht.

Privatversicherte

Ja, auch Privatversicherte haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Die Unterschiede zu den gesetzlich Versicherten bestehen darin, dass Privatversicherte die Rechnungen der Pflegehilfsmittel selbst bei der privaten Krankenkasse einreichen müssen. Damit Sie jedoch nicht in Vorleistung gehen müssen, gewähren wir unseren Kunden eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Die Standardzahlungsart bei uns ist auf Rechnung. Das heißt, Sie erhalten von uns die Pflegehilfsmittel und können im Anschluss innerhalb 30 Tagen bezahlen.

Zudem ist es auch möglich, dass wir die offenen Beträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschrift einziehen. Auch hier genießen Sie den Vorteil von einem 30-tägigen Zahlungsziel.

Die Einstellung der Zahlungsart kann im Accountbereich vorgenommen werden.

Account

Sie können Ihr DESBOX-Benutzerkonto mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zusätzlich absichern.
Navigieren Sie im Accountbereich unter "Benutzer" -> "Zugangsdaten". Im Reiter "Zwei-Faktor-Authentifizierung" finden Sie alle weiteren Informationen zur Aktivierung.

Im Accountbereich haben Sie die Möglichkeit weitere Personen anzulegen, die die Pflegehilfsmittel erhalten sollen. Das ist besonders praktisch für Angehörige oder private Pflegepersonen die mehr als ein Pflegepaket benötigen, da alles über einen Zugang verwaltet werden kann.