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Pflegehilfsmittel für bettlägerige Personen | Wissenswertes | DESBOX
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Pflegehilfsmittel für bettlägerige Personen

Unter Bettlägerigkeit versteht man, wenn eine Person über einen längeren Zeitraum nicht sitzen oder stehen kann. Die Ursachen von Bettlägerigkeit sind verschieden - doch häufig betrifft es meist ältere Menschen. In einigen Fällen tritt die Bettlägerigkeit infolge einer Erkrankung auf, oftmals entsteht sie jedoch phasenweise über einen längeren Zeitraum.

Was ist Bettlägerigkeit?

Unter Bettlägerigkeit versteht man, wenn eine Person über einen längeren Zeitraum nicht sitzen oder stehen kann. Die Ursachen von Bettlägerigkeit sind verschieden - doch häufig betrifft es meist ältere Menschen. In einigen Fällen tritt die Bettlägerigkeit infolge einer Erkrankung auf, oftmals entsteht sie jedoch phasenweise über einen längeren Zeitraum. Wer die meiste Zeit des Tages über einen längeren Zeitraum im Bett verbringen muss, bedarf besonderer Pflege. Doch welche Folgen kann eine Bettlägerigkeit haben? Und was kann einem die Pflege erleichtern?

Die Folgen einer Bettlägerigkeit sind vielfältig. Dabei können persönliche sowie soziale aber auch gesundheitliche Einschränkungen Folge sein. Durch den Verlust der Mobilität werden die bettlägerigen Personen vollkommen von ihren Pflegepersonen abhängig. Somit spielt die fachgerechte Pflege eine entscheidende Rolle zur Vermeidung von Folgeerkrankungen. Vor allem durch regelmäßige Mobilisation kann die Situation des Pflegebedürftigen unterstützt und verbessert werden. Die Mobilisation soll den Betroffenen langsam wieder zu mehr Mobilität zu verhelfen, andererseits soll sie Folgeerkrankungen und Druckgeschwüre verhindern. Auch pflegende Angehörige können die Pflege von bettlägerigen Familienmitgliedern übernehmen. Wichtig hierbei: Die Maßnahmen und Handgriffe der Mobilisation sollten durch einen professionellen Pflegedienst erlernt werden und gemeinsam mit den Pflegepersonen eingeübt werden, sodass eine angemessene Pflege gewährleistet wird.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Hat die bettlägerige Person ein Pflegegrad und wird zu Haus von einem Angehörigen, Freund, Nachbarn, Bekannten oder einer Privatperson gepflegt haben die Pflegebedürftigen bzw. die Angehörigen die Möglichkeit verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Denn nach Sozialgesetzbuch elftes Buch (§ 78 Abs. 1 in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI) haben pflegebedürftige Personen rechtlichen Anspruch auf die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Diese Pflegehilfsmittel sollen Pflegepersonen die pflegerische Versorgung vereinfachen.

Ziel der Pflegehilfsmittel ist es, die Lebensführung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern und zur Linderung der Beschwerden beizutragen. Dabei ist zu beachten, dass jede pflegebedürftige Person unterschiedliche Pflegehilfsmittel benötigt. Die möglichen Pflegehilfsmittel unterteilen sich in technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Mehr zum Thema Pflegehilfsmittel finden Sie hier.

Was gehört zu den Pflegehilfsmitteln?

Diese Pflegehilfsmittel können in der DESBOX individuell - passend zum Pflegebedarf - zusammengestellt und monatlich angepasst werden.

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