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Was sind Pflegehilfsmittel? | Wissenswertes | DESBOX
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Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige haben Anspruch auf die Versorgung mit verschiedenen Pflegehilfsmitteln. Pflegehilfsmittel sind Geräte bzw. Sachmittel die zur Erleichterung in der häuslichen Pflege verwendet werden und die Lebensführung pflegebedürftiger Menschen verbessern sowie zur Linderung der Beschwerden beitragen sollen. Im Weiteren erfahren Sie mehr über die verschiedenen Pflegehilfsmittel.

Welche Arten von Pflegehilfsmitteln gibt es?

Die Linderung von Beschwerden sowie die selbständige Handlungsfähigkeit bilden den Hauptzweck der unterschiedlichen Pflegehilfsmittelarten.

Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei zwei Arten:

1) Technische Hilfsmittel , wie beispielsweise ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem.

2) Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel , wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektion oder Betteinlagen.

Innerhalb dieser zwei Arten werden verschiedene Produktgruppen, je nach Verwendungszweck, unterschieden. Jedes Pflegehilfsmittel gehört einer Produktgruppe (PG) an und ist dem Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen zugeordnet.Die Pflegehilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis gehören grundsätzlich der Leistungspflicht der Kassen an und können ganz oder zumindest teilweise von diesen übernommen werden.

Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Sofern Sie einen Angehörigen mit einem anerkannten Pflegegrad daheim pflegen bzw. bei der Pflege unterstützen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Der Anspruch ist auf maximal 40€ pro Monat begrenzt – darüber hinausgehende Kosten müssen von dem Versicherten selber getragen werden. Pflegehilfsmittel sind dazu bestimmt den pflegenden Angehörigen die Pflege zu erleichtern.

Die rechtlichen Hintergründe: Im Sozialgesetzbuch ist die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln geregelt. Nach Sozialgesetzbuch elftes Buch (§ 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI) haben Pflegebedürftige - laut Pflegestärkungsgesetz - Anspruch auf die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegeversicherung, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern übernommen werden.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten von bis zu 480€ jährlich bzw. bis zu 40€ monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit wiederverwandbare Pflegehilfsmittel zu beziehen. Alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel finden sich im bundesweiten Hilfsmittelverzeichnis.

Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel lassen sich also in zwei Produktgruppen unterteilen.

1) Pflegehilfsmittel: Produktgruppe 54

In der Produktgruppe 54 sind alle Pflegehilfsmittel zum Einmalgebrauch enthalten. Folgende Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bezahlt:

Diese Pflegehilfsmittel können bei DESBOX individuell in einer Pflegebox zusammengestellt und jederzeit bzw. monatlich angepasst werden.

2) Pflegehilfsmittel: Produktgruppe 51

Die Produktgruppe 51 beinhaltet Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene. Zusätzlich zu den Hilfsmittel der Produktgruppe 54 können Sie Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen erhalten. Diese sind bis zu 300x waschbar und somit schonend für die Umwelt.

Anmerkung: In der Produktgruppe 51 ist grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung von 10% erforderlich, sofern die Pflegeperson nicht zuzahlungsbefreit ist.

Eigenschaften der Pflegehilfsmittel

Je nach individuellem Pflegebedarf benötigt jede pflegebedürftige Person unterschiedliche Pflegehilfsmittel. Gerade im Bereich der häuslichen Pflege spielt Hygiene eine entscheidende Rolle. Daher bringen die Pflegehilfsmittel folgende Eigenschaften mit sich:

Schutz vor Infektionen

Das Tragen von Einmalhandschuhen während der Pflegetätigkeit schützt den Pfleger und die pflegebedürftige Person vor Infektionen. Somit sind die Einmalhandschuhe ein unverzichtbares Hilfsmittel in der Pflege.

Die DESBOX bietet Einmalhandschuhen in den Größen S, M, L und XL an (die Größe richtet sich dabei nach dem Handumfang). Alle angebotenen Einmalhandschuhe sind auf der Innenseite puderfrei. Darüber hinaus können Sie zwischen drei verschiedenen Materialien (Vinyl, Latex oder Nitril) wählen.

  • Vinyl - Einmalhandschuhe sind nicht sonderlich reißfest und sind daher nur für leichte Hygieneanwendungen zu nutzen.
  • Latex - Einmalhandschuhe sind besonders elastisch und bieten einen hohen Tragekomfort. Sie sind allerdings nicht für Personen mit einer Latex-Allergie geeignet.
  • Nitril - Einmalhandschuhe sind sehr robust und bieten ebenfalls einen hohen Tragekomfort. Nitril-Handschuhe sind somit im Vergleich besser als Latexersatz geeignet als Vinyl-Handschuhe.

Wenn zum Beispiel Cremes oder Salben auf kleinere Stellen aufgetragen werden müssen oder bei Untersuchungen der Mundhöhle, ist in der Regel kein kompletter Handschuh notwendig. Hierfür eignen sich ideal Fingerlinge. Diese bestehen aus Latex und sollen sowohl die Pflegeperson als auch den Pflegenden vor Infektionen und Krankheiten schützen.

Zu den Pflegehilfsmitteln zum Schutz vor Infektionen zählt auch der Mundschutz. Er wird in der häuslichen Pflege eingesetzt, um eine Übertragung von Krankheitserregern durch Tröpfcheninfektion bzw. durch Sekrettröpfchen mit der Atmung zu verhindern. Sie werden in der Pflege eingesetzt um die pflegebedürftige Person oder auch die pflegenden Angehörigen vor einer Ansteckungen zu schützen. Hierzu zählt sowohl der medizinische Mundschutz, wie auch die FFP2 Masken

Verbreitung von Viren, Bakterien und Keimen verhindern

Um sich und die pflegebedürftige Person vor einer Übertragung von Krankheitserregern zu schützen, sollten vor jeder Pflegetätigkeit die Hände gründlich desinfiziert werden. Die in der DESBOX angebotene Händedesinfektion der Firma Schülke ist wirksam gegen Bakterien, Hefepilze und bestimmte Viren und ist zudem sehr hautverträglich. Zudem sollten in der häuslichen Pflege alle Flächen, die ein potenzielles Infektionsrisiko darstellen, gründlich gereinigt werden. Hierzu sollte ein geeignetes Flächendesinfektionsmittel genutzt werden. Auch die in der DESBOX angebotene Flächendesinfektion ist von der Firma Schülke. Diese ist gebrauchsfertig, wirkt schnell, trocknet rückstandsfrei und ist als Pflegehilfsmittel wirksam gegen Bakterien, Pilze und bestimmte Viren.

Hautschutz

Bettschutzeinlagen eignen sich für Pflegebedürftige, die an Inkontinenz leiden. Bettschutzeinlagen werden auf die Matratze gelegt oder über die Matratze gespannt. Die hohe Saugfähigkeit der Bettschutzeinlage verhindert, dass sich die Flüssigkeiten weiter verbreiten und schützt die Matratze zuverlässig vor Nässe. Dadurch können bei einer bettlägerigen Person Hautreizungen und -entzündungen verhindert werden.

Um die Kleidung des pflegenden Angehörigen vor Verschmutzung oder Nässe sowie den Körper während der Pflegetätigkeit vor Flüssigkeiten zu schützen, können die Pflegepersonen Schutzschürzen tragen. Sie bieten einen schnellen hygienischen Schutz. Einmallätzchen schützen hingegen die Kleidung des Pflegebedürftigen vor Verschmutzung oder Nässe bei der Nahrungsaufnahme. Dank der weichen Zellstoffaußenlage kann das Einmallätzchen anschließend auch als Serviette für den Mund und die Hände benutzt werden.

Hinweis: Waschbare Bettschutzeinlagen verursachen weniger Müll und sind in der Regel besser verarbeitet als die saugenden Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch. Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind bei den jeweiligen Pflegekassen ein eigener Posten der nicht zur Produktgruppe zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54) zählt und somit nicht über die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro abgedeckt ist. Die jeweiligen Kosten werden nicht miteinander verrechnet, dadurch ist eine gleichzeitige Nutzung von wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln möglich. Die Pflegekassen erstatten die Kosten für bis zu vier Unterlagen pro Jahr zusätzlich. Sie als Antragsteller müssen lediglich 10 Prozent der Kosten, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, zuzahlen. Ausnahme - Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind.

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