Pflegehilfsmittel für zu Hause
Pflegebedürftigkeit kann jeden Menschen treffen. Der Großteil der pflegebedürftigen Menschen wird von einem engen Angehörigen zu Hause betreut und gepflegt. Wer sich dazu entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, dem bietet die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen zur Hilfe. Die Pflegeversicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten von verschiedenen Pflegehilfsmitteln. Darunter fallen Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind.
Dazu zählen auch die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, die die Hygiene in der häuslichen Pflege verbessern sollen. Ziel ist es, ein hygienisches Umfeld in der häuslichen Pflege zu schaffen um sich und die zu pflegende Person vor Infektionen zu schützen. Weitere Informationen zu den Hygienemaßnahmen zu Hause sowie zur Lebensmittel-Hygiene finden Sie hier.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Geräte bzw. Sachmittel die zur Erleichterung in der häuslichen Pflege verwendet werden und die Lebensführung pflegebedürftiger Menschen verbessern sowie zur Linderung der Beschwerden beitragen sollen. Pflegehilfsmittel sollen dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen und die Pflege erleichtern.
Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:
1) Technische Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder ein Notrufsystem.
2) Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.
Innerhalb dieser zwei Arten werden verschiedene Produktgruppen, je nach Verwendungszweck, unterschieden. Jedes Pflegehilfsmittel gehört einer Produktgruppe an und ist dem Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen zugeordnet. Die Pflegehilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis gehören grundsätzlich der Leistungspflicht der Kassen an und können ganz oder zumindest teilweise von diesen übernommen werden.
Mehr Informationen zu den Pflegehilfsmitteln und was zu den einzelnen Produktgruppen gehört finden Sie hier.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Nach Sozialgesetzbuch elftes Buch (§ 78 Abs. 1 in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI) haben Pflegebedürftige laut Pflegestärkungsgesetz Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegeversicherung, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern übernommen werden.
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden hat die pflegebedürftige Person einen gesetzlichen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € monatlich:
- Der / die Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
- Der / die Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen
- Der / die Pflegebedürftige wird von einem Angehörigen, einem Freund oder einer Privatperson zu Hause gepflegt
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, reicht das einmalige Ausfüllen des Antrags-Formulars aus, um monatlich die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 € zu erhalten. Die Pflegehilfsmittel die unter die Pflegehilfsmittelpauschale fallen erleichtern den Pflegebedürftigen den Alltag und den Angehörigen die Pflege. Dabei muss der Arzt nichts verschreiben.
Was gehört zu den Pflegehilfsmitteln?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten von bis zu 480 € jährlich bzw. bis zu 40 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Zu diesen zählen:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektion
- Flächendesinfektionsmittel
- saugende Bettschutzeinlagen (Einweg)
- Mundschutz
- Einweg Schutzschürzen
Das Tragen von Einmalhandschuhen während der Pflegetätigkeit schützt den Pfleger und die pflegebedürftige Person vor Infektionen. Darüber hinaus sollten vor jeder Pflegetätigkeit die Hände gründlich mit Händedesinfektion desinfiziert werden um sich und die pflegebedürftige Person vor einer Übertragung von Krankheitserregern zu schützen.
Flächen, die ein potenzielles Infektionsrisiko darstellen, sollten in der häuslichen Pflege gründlich gereinigt werden. Hierzu sollte ein geeignetes Flächendesinfektionsmittel genutzt werden, welches wirksam gegen Bakterien, Pilze und bestimmte Viren ist.
Zu den Pflegehilfsmitteln zum Schutz vor Infektionen zählt auch der Mundschutz. Er wird in der häuslichen Pflege eingesetzt, um eine Übertragung von Krankheitserregern durch Tröpfcheninfektion bzw. durch Sekrettröpfchen mit der Atmung zu verhindern.
Die saugenden Bettschutzeinlagen eignen sich für Pflegebedürftige, die an Inkontinenz leiden. Die Bettschutzeinlagen werden auf die Matratze gelegt oder über die Matratze gespannt. Die hohe Saugfähigkeit der Bettschutzeinlage verhindert, dass sich die Flüssigkeiten weiter ausbreiten und schützt die Matratze zuverlässig.
Um die Kleidung des pflegenden Angehörigen vor Verschmutzung oder Nässe sowie den Körper während der Pflegetätigkeit vor Flüssigkeiten zu schützen, können die Pflegepersonen Schutzschürzen tragen.