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Mögliche Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale auf 50 Euro | Wissenswertes | DESBOX
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Gesetzentwurf über die Erhöhung der monatlichen Pauschale

Der Bundesrat fordert im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) u.a. den monatlichen Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von derzeit 40 € auf 50 € anzuheben.

Nachtrag: Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wurde am 26.05.2023 vom Bundestag verabschiedet. Dabei wurde die vom Bundesrat geforderte Erhöhung der Hilfsmittelpauschale auf 50 Euro zwar zur Kenntnis genommen, jedoch nicht umgesetzt. Viel mehr wurde darauf hingewiesen, dass u.a. der Leistungsbetrag der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zum 01.01.2025 um 4,5 % auf 42 € angehoben wird.
(Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz)

In der am 12.05.2023 stattgefundenen 1033. Sitzung hat der Bundesrat, unter anderem, zum Entwurf des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) Stellung genommen. Dabei begrüßt der Bundesrat die vorgesehenen Änderungen zur Stärkung der häuslichen Pflege, insbesondere die Erhöhung der Leistungsbeträge des Pflegegeldes und der ambulaten Sachleistungen und hat zudem für ein Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale auf 50 Euro plädiert.

Begründung einer Anhebung

Die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale ist für die Pflegebedürftigen, die keine stationäre Pflege in Anspruch nehmen, von großer Bedeutung. Der Höchstbetrag wurde zuletzt vor über 8 Jahren zum 01.01.2015 auf 40 € angehoben und lässt die allgemeinen Preisentwicklungen, jedoch vor allem die dauerhaften COVID-bedingten Veränderungen, außer Betracht.
Um weiterhin den bestehenden Bedarf der Pflegebedürftigen decken zu können, ist eine Anhebung auf 50 € notwendig.

Vollständige Stellungnahmen des Bundesrates zum Entwurf des PUEG einsehbar auf der Internetseite des Bundesrates unter "Drucksache 165/23 Beschluss" mit dem Titel: Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG)

Inhaltsverzeichnis

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