Häufig gestellte Fragen - Pflegehilfsmittel
Wer bekommt den Pflegehilfsmittel Zuschuss von 40 €?
Gemäß Pflegestärkungsgesetz § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI können Sie oder die zu pflegende Person kostenlos Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro monatlich erhalten wenn:
- Ein anerkannter Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vorliegt
- Die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt
- Die pflegebedürftige Person mindestens von einer privaten Person (Angehöriger, Verwandter, Freund oder Bekannter) gepflegt wird.
Dann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Pflegehilfsmittelzuschuss in Höhe von 40 € monatlich.
Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Angehörige bzw. Privatpersonen, die die Pflege übernehmen haben für die Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dies gilt auch, wenn der Pflegebedürftige zusammen mit einem Pflegedienst betreuen wird, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt.
Wenn die pflegebedürftige Person also neben dem Pflegedienst von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Verwandter, Freund oder Bekannter) gepflegt wird, besteht Anspruch auf kostenlos Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro monatlich.
Was muss ich tun, um die kostenlose DESBOX monatlich zu erhalten?
Die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 € monatlich können Sie bei ihrer Pflegekasse beantragen. Diese genehmigen nach Prüfung der Voraussetzungen ihren Anspruch.
Gerne übernehmen wir diese Formalität für Sie - füllen Sie jetzt den Antrag aus oder fordern Sie jetzt das Formular für den Pflegehilfsmittelantrag an. Diesen senden wir Ihnen gerne per Post oder E-Mail zu. Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie diesen. Wir empfehlen das Formular online vorauszufüllen.Laden Sie den unterschriebenen Antrag direkt hier hoch oder senden Sie uns diesen unterschrieben zurück. Portofrei per Post, per Fax oder per E-Mail.
- Direkt online über das Formular
- Per E-Mail: Eingescannt an antrag@desbox.de
- Portofrei per Post: Nutzen Sie hierfür die frankierte Vorlage
- Per Fax: +49 5971 - 946 06 00
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch unter +49 5971 - 946 06 06.
Nach der Rücksendung des ausgefüllten Formulars an uns leiten wir dieses an ihre Pflegekasse weiter und liefern Ihnen nach erfolgreicher Kostenübernahme unverzüglich die gewünschte DESBOX.
Wie erhalte ich die Pflegehilfsmittelpauschale?
Die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 € monatlich können Sie bei ihrer Pflegekasse beantragen. Diese genehmigen nach Prüfung der Voraussetzungen ihren Anspruch.
Gerne übernehmen wir diese Formalität für Sie – füllen Sie jetzt den Antrag aus oder fordern Sie jetzt das Formular für den Pflegehilfsmittelantrag an. Diesen senden wir Ihnen gerne per Post oder E-Mail zu. Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie diesen. Wir empfehlen das Formular online vorauszufüllen.Laden Sie den unterschriebenen Antrag direkt hier hoch oder senden Sie uns diesen unterschrieben zurück. Portofrei per Post, per Fax oder per E-Mail.
- Direkt online über das Formular
- Per E-Mail: Eingescannt an antrag@desbox.de
- Portofrei per Post: Nutzen Sie hierfür die frankierte Vorlage
- Per Fax: +49 5971 - 946 06 00
Nach Erhalt ihres Pflegehilfsmittelantrages, übernehmen wir für Sie alle Formalitäten mit ihrer Pflegekasse und kümmern uns für Sie um die Genehmigung der Kostenübernahme.
Wo finde ich den Pflegehilfsmittelantrag?
Hier finden Sie das Formular zum downloaden.
Gerne senden wir Ihnen diesen auch per Post oder E-Mail zu. Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie diesen. Wir empfehlen das Formular online vorauszufüllen.
Laden Sie den unterschriebenen Antrag direkt hier hoch oder senden Sie uns diesen unterschrieben zurück. Portofrei per Post, per Fax oder per E-Mail.- Direkt online über das Formular
- Per E-Mail: Eingescannt an antrag@desbox.de
- Portofrei per Post: Nutzen Sie hierfür die frankierte Vorlage
- Per Fax: +49 5971 - 946 06 00
Welche Pflegehilfsmittel sind in der DESBOX enthalten?
Ihre Pflegekasse erstattet Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind und zur häuslichen Grundpflege dienen.
Diese Hilfsmittel sollen Ihnen den Alltag erleichtern und Ihnen eine weitestgehend selbständige Lebensführung ermöglichen und zur Linderung Ihrer Beschwerden beitragen. Darüber hinaus sollen die Pflegehilfsmittel auch dem Schutz des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person z.B. vor Infektionen dienen.Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören:
- Hände- und Flächendesinfektion
- Schutzhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Darüber hinaus können Sie auch mit dem Antrag waschbare bzw. wiederverwendbare Bettschutzeinlagen bis zu 3 Stück im Jahr beantragen.
- Hände- und Flächendesinfektion
Wie viele Pflegehilfsmittel sind in der DESBOX enthalten?
Die gesetzlich festgelegte Pflegehilfsmittelpauschale beträgt monatlich 40 €.
Alle unsere Standard-DESBOXEN sind so zusammengestellt, dass die 40 € nicht überschritten werden. Wir bieten Ihnen in den fünf zusammengestellten DESBOXEN jeweils eine unterschiedliche Kombination von Pflegehilfsmitteln an. Alternativ können Sie auch eine individuelle Box im Wert von bis zu 40 € mit dem Konfigurator bestücken, die zu Ihrem individuellen Bedarf passt.
Kann ich die DESBOX monatlich wechseln?
Ja, durch einen Anruf oder eine kurze E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und der gewünschten DESBOX-Variante können Sie jeden Monat neu entscheiden, welche Pflegehilfsmittel Sie im Folgemonat beziehen möchten. Alternativ können Sie die DESBOX auch ganz einfach in ihrem Kundenkonto unter DESBOX anpassen, sobald Sie sich eingeloggt haben. Gehen Sie auf „Mein Konto“ oben rechts auf der Website. Wählen Sie nun „DESBOX“ aus. Nun werden Ihnen alle ihre ausgewählten Produkte angezeigt. Mit Hilfe des Konfigurators können Sie nun die Artikel ändern. Bitte bestätigen Sie mit „Änderung speichern“. Im Folgemonat erhalten Sie nun Ihre neue DESBOX.
Wie erfolgt die Kostenerstattung durch die Pflegekasse?
Wenn Sie nach Pflegestärkungsgesetz § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI anspruchsberechtigt sind, stellen wir für Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Füllen Sie hierfür den Pflegehilfsmittelantrag aus und senden Sie uns das Formular unterschrieben portofrei per Post, per Fax oder per E-Mail zurück. Nach Erhalt ihres Pflegehilfsmittelantrages, übernehmen wir für Sie alle weiteren Formalitäten mit ihrer Pflegekasse und kümmern uns für Sie um die Genehmigung der Kostenübernahme. Nach erfolgreicher Beantragung der Erstattung bei ihrer Pflegekasse, erhalten Sie von uns jeden Monat ihre DESBOX im Wert von 40 € kostenfrei nach Hause geliefert. Wir als Vertragspartner der Pflegekassen, rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie entstehen keine Kosten oder Aufwände. Auch die Versandkosten übernehmen wir gerne für Sie.
Muss ich den Antrag jeden Monat neu stellen?
Nein. Der Antrag muss bei Genehmigung der Kostenübernahme der Pflegekasse in der Regel nur einmal gestellt werden und Ihr Antrag wird von ihrer Pflegekasse meist unbefristet oder mindestens für ein Jahr genehmigt. Sie bekommt daraufhin monatlich die benötigten Hilfsmittel kostenfrei zugesandt. In Ausnahmefällen kann die Genehmigung zeitlich begrenzt sein oder der Anspruch, zum Beispiel durch einen Umzug in ein Pflege- bzw. Seniorenheim, erlöschen. Bei befristeten Genehmigungen wird nach Ende der Genehmigung erneut geprüft, ob weiterhin ein Bedarf an Pflegemitteln besteht. Hierzu würden wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen, sollte die DESBOX nur für einen bestimmten Zeitraum genehmigt werden. Allerdings gilt grundsätzlich: Solange die pflegebedürftige Person von einer Privatperson zu Hause versorgt wird, gilt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € pro Monat.
Was passiert, wenn die Kasse den Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ablehnt?
Wenn Ihre Pflegekasse den Antrag auf Erstattung von Pflegehilfsmitteln nicht zustimmen sollte, bekommen Sie keine DESBOX zugesendet und es entstehen für Sie keine Kosten.
Was passiert, wenn mein Anspruch auf Kostenerstattung erloschen ist?
Der Antrag muss bei Genehmigung der Kostenübernahme der Pflegekasse in der Regel nur einmal gestellt werden und Sie bekommt daraufhin monatlich die benötigten Pflegehilfsmittel kostenfrei zu Ihnen nach Hause zugesandt. In Ausnahmefällen kann der Anspruch, zum Beispiel durch einen Umzug in ein Pflege- bzw. Seniorenheim, erlöschen. Wenn sich bei der Abrechnung der Kosten mit Ihrer Pflegeversicherung herausstellen, dass ihr Anspruch auf Kostenerstattung zwischenzeitlich erloschen ist, oder die Pauschale für einen Abrechnungszeitraum schon aufgebraucht ist, tragen Sie den nicht erstattungsfähigen Teil der Kosten. Wir stellen Ihnen in diesem Fall eine Rechnung über den von Ihnen zu tragenden Teil der Kosten.
Ich beziehe meine Pflegehilfsmittel bereits über einen anderen Anbieter. Was muss ich tun?
Es freut uns, dass Sie bereits ihren gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel nutzen. Wenn Sie in Zukunft Ihre Pflegehilfsmittel über DESBOX beziehen möchten, reicht in der Regel ein Anruf oder eine schriftliche Kündigung bei Ihrem alten Anbieter. Danach senden Sie uns einfach den Pflegehilfsmittelantrag mit einer schriftlichen Bestätigung des alten Anbieters mit dem Kündigungszeitpunkt zu und wir übernehmen alles Weitere für Sie.
Alternativ nutzen Sie die Wechselerklärung und wir übernehmen den Anbieterwechsel für Sie. Schicken Sie uns hierzu die unterschriebenen Wechselerklärung und den ausgefüllten und unterschriebenen Pflegehilfsmittelantrag zu.
Gibt es einen Unterschied, wenn man privat versichert ist?
Ist der Pflegebedürftige privat versichert stellen wir eine Rechnung in Höhe von bis zu 40 € je Lieferung aus. Diese Rechnung ist bei der zuständigen Kasse voll erstattungsfähig. Sollte die pflegebedürftige Person zudem beihilfeberechtigt sein, ist die Rechnung beim Beihilfebemessungssatz voll erstattungsfähig.
Besteht die Möglichkeit wiederverwendbare Bettschutzeinlagen über die DESBOX zu beziehen?
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind bei den jeweiligen Pflegekassen ein eigener Posten der nicht zur Produktgruppe zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54) zählt und somit nicht über die Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro abgedeckt ist. Die jeweiligen Kosten werden nicht miteinander verrechnet, somit ist die gleichzeitige Nutzung von wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen und Pflegehilfsmitteln möglich.
Beantragen Sie hierzu im Formular zusätzlich wiederverwendbare bzw. waschbare Bettschutzeinlagen. Die Pflegekassen erstatten die Kosten von bis zu drei Unterlagen pro Jahr zusätzlich.Achtung: Sie als Antragsteller müssen lediglich 10 Prozent der Kosten, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, zuzahlen. Ausnahme - Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind.